Kurzzeitpflege
Unter Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu verstehen. Kurzzeitpflege dient ebenfalls der Entlastung pflegender Angehöriger in der Urlaubszeit oder bei Erkrankung der pflegenden Angehörigen. Auch kann die Wartezeit auf einen Heimplatz überbrückt werden, wenn dieser nicht zur Verfügung steht und eine häusliche Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Kosten der Kurzzeitpflege werden für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr durch die Pflegekasse übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Gast selbst zu zahlen. Unsere aktuellen Pflegekosten und die Sätze, die von der Pflegekasse je nach Pflegegrad übernommen werden können Sie den beigefügten Tabellen entnehmen
Haus St. Elisabeth Anröchte
Josefs-Stift Erwitte
St. Ida-Stift Hovestadt